Die
Bauwesenversicherung (wird heute auch Bauleistungsversicherung genannt) umfaßt alle Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen
und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle unvorhergesehen eintreten.
Unvorhergesehen bedeutet, daß der Schaden für den Auftraggeber und die beauftragten
Unternehmer oder deren Repräsentanten trotz dem jeweiligen Fachwissen nicht vorhergesehen
werden konnten.
Übersicht
Entschädigung wird in der
Bauwesenversicherung geleistet für Schäden an Bauleistungen, verursacht z.B. durch:
- höhere Gewalt und Elementarereignisse
- ungewöhnliche Witterungseinflüsse (Regengüsse, Überflutung, Sturm, Hagel)
- Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
- Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile
- Glasbruch bis Bauende
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Bausumme in der Bauwesenversicherung
Die für die Berechnung der Prämie benötigte Bausumme ermittelt sich aus den folgenden Werten:
Die Versicherungssumme ist die Bausumme aller Bauleistungen. Dazu zählen auch Außenanlagen,
als wesentliche Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände und der Wert aller
Eigenleistungen und Lieferungen des Auftraggebers und, falls der Antragsteller nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist, die Mehrwertsteuer. Nicht einzubeziehen sind gärtnerische
Anlagen, Grundstück, Erschließung Abbrucharbeiten, Baunebenkosten wie z.B. Architekten- und
Ingenieurgebühren.
Versicherungsdauer in der Bauwesenversicherung
Die Versicherungsdauer bezieht sich generell auf die gesamte Bauzeit, max. für zwei Jahre.
Der Beitrag ist ein Einmalbeitrag und unabhängig von der Dauer der Bauzeit.
Mitversichert werden kann auch das Feuer-Risiko gegen Zuschlag. Sie können es aber auch
KOSTENLOS in der
Rohbaufeuerversicherung mit einschließen.
Nicht versichert sind reine Leistungsmängel, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl lagernder
Materialien, Schäden durch normale Witterungseinflüsse, mit denen wegen der Jahreszeit
und der örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muß, z.B. normale Regenfälle, Schnee etc.
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